Zusammenfassung: Gegenständliches Judikat widmet sich der Frage, ob eine Bauabstandsnachsicht eine eintragungsfähige Servitut darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 472 ABGB
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Zusammenfassung: Gegenständliches Judikat widmet sich der Frage, ob eine Bauabstandsnachsicht eine eintragungsfähige Servitut darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 472 ABGB
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