Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung bildet die Gebarungsprüfung eines Reinhalteverbands das zentrale Element. Dabei war vor allem fraglich, wo der Verweis des § 96 WRG auf § 120 leg cit seine Grenze findet.
Rechtsgrundlagen: § 96 Abs 1 WRG; § 117 WRG