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Neue Haftung für Lohnabgaben bei Bauleistungen

SteuerrechtAufsatzMMag. Dr. Klaus Hilber, StBecolex 2011, 73 - 74 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Klaus Hilber thematisiert im Rahmen seines Beitrags den auf dem Boden des BetrugsbekämpfungsG neu geschaffenen § 82a EStG. Dieser bedeutet eine neue Haftungsregel, der in Hinblick auf die Erbringung von Bauleistungen durch Subunternehmer einschlägig ist.

Rechtsgrundlagen: § 82a EStG idF BGBl. I Nr. 105/2010

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