Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag stellt klar, dass das Eigenkapitalersatzgesetz auch auf die Bestellung von Sicherheiten anwendbar ist. Welche Auswirkungen zieht eine Verpfändung für Gläubiger und Gesellschafter nach sich?
Rechtsgrundlagen: § 15 EKEG; § 2 EKEG; § 5 EKEG; § 23 URG; § 24 URG; § 16 EKEG