Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der VwGH als Tribunal bei UVP-Genehmigungsverfahren in Hinblick auf dessen Bindung an Tatsachenfeststellung kognitionsbefugt ist.
Rechtsgrundlagen: Art 10a RL 85/337/EWG ; § 24 Abs 1 UVP-G