Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob Diensterfindungsvergütungen als abfertigungswirksame Entgeltbestandteile zu sehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 AngG; § 8 PatentG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob Diensterfindungsvergütungen als abfertigungswirksame Entgeltbestandteile zu sehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 AngG; § 8 PatentG
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