Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass es auch im Exekutionsrecht eines rechtskräftigen Urteils als Exekutionsvoraussetzung bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 350 EO; § 33 GBG; § 38 GBG; § 41 GBG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass es auch im Exekutionsrecht eines rechtskräftigen Urteils als Exekutionsvoraussetzung bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 350 EO; § 33 GBG; § 38 GBG; § 41 GBG
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