Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Versäumung einer mündlichen Verhandlung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO; § 309a BAO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Versäumung einer mündlichen Verhandlung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO; § 309a BAO
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