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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer mündlichen Verhandlung

SteuerrechtJudikaturElisabeth Hütter; Marion Scheuer (Bearbeitung)ecolex 2011/454ecolex 2011, 1155 - 1156 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Versäumung einer mündlichen Verhandlung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen vermag.

Rechtsgrundlagen: § 308 BAO; § 309a BAO

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