Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die gesellschaftsrechtliche Wirkung eines nicht zur Abstimmung gebrachten Sonderprüfungsantrags in Hinblick auf ein Darlehen, welches von der Gesellschaft an einen Mehrheitsaktionär zugewendet werden soll.
Rechtsgrundlagen: § 195 AktG; § 130 AktG; § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG; § 40 GmbHG