Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Suggestivwirkung einer angekündigten Preisgestaltung als Bestpreisanbieter im Lebensmittelhandel bei Rückzahlung der Preisdifferenz zu.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Suggestivwirkung einer angekündigten Preisgestaltung als Bestpreisanbieter im Lebensmittelhandel bei Rückzahlung der Preisdifferenz zu.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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