Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob eine Betriebsprüfung in Hinblick auf die Offenlegungsfrist als unabwendbares Ereignis zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 1 UGB; § 283 Abs 2 UGB; § 22 GmbHG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob eine Betriebsprüfung in Hinblick auf die Offenlegungsfrist als unabwendbares Ereignis zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 1 UGB; § 283 Abs 2 UGB; § 22 GmbHG