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Verfassungswidrigkeit der eingeschränkten Widerrufsmöglichkeit einer Kompetenzübertragung an den Zentralbetriebsrat?

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2011/370ecolex 2011, 943 - 944 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Verfassungskonformität der Wortfolge "nur aus wichtigen Gründen, sonst" in Hinblick auf die eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit einer Kompetenzübertragung im Regime des § 53 Abs 2 BRGO zu.

Rechtsgrundlagen: § 113 ArbVG; § 114 ArbVG; § 53 Abs 2 BRGO

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