Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob bei der Prüfung irreführender Geschäftspraktiken eine gesonderte Prüfung der Kriterien nach Art 5 Abs 2 RL-UGP geboten ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 RL 2005/29/EG