Zusammenfassung: In Weiterentwicklung der Angehörigenjudikatur wendet sich der UFS in vorliegender Sache Zuwendungen in Hinblick auf die Vermietung und Renovierung baufälliger Häuser zu.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG; § 20 EStG; § 21 BAO
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