Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der Markensenat dem Beginn der Benutzungsschonfrist im Regime des MSchG sowie der gerechtfertigten Nichtbenutzung einer Marke zu.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der Markensenat dem Beginn der Benutzungsschonfrist im Regime des MSchG sowie der gerechtfertigten Nichtbenutzung einer Marke zu.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
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