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Beginn der Schonfrist nach § 33a MSchG in Bezug auf Internationale Registrierungen

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); MMag. Dr. Adolf Zeman, RAAecolex 2011/364ecolex 2011, 931 - 932 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der Markensenat dem Beginn der Benutzungsschonfrist im Regime des MSchG sowie der gerechtfertigten Nichtbenutzung einer Marke zu.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

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