Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der EuGH zu Portfoliodividenden zu äußern und dabei eindeutig festgestellt, dass eine Ungleichbehandlung von gebietsfremden und gebietsansässigen Aktionären aus steuerlicher Sicht unter dem Aspekt der Kapitalverkehrsfreiheit unzulässig ist.
Rechtsgrundlagen: Art 40 EWR-Abk; Art 56 EG