Zusammenfassung: Der Beitrag von Thomas Majoros widmet sich der Überwachung von Internettätigkeiten der Arbeitnehmer. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die private Nutzung sozialer Netzwerke im Internet zulässig ist und ob es dem Arbeitnehmer gestattet ist, sich Informationen über Stellenwerber und Mitarbeiter zu besorgen.
Rechtsgrundlagen: § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG; § 16 ABGB; § 1328a ABGB; § 1157 ABGB; § 18 AngG; § 1 DSG; § 6 DSG