Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit seinem Beitrag kritisch mit Sternig, "Netznebenflucht in Österreich und Deutschland", ecolex 2010, 612, auseinander und begegnet dabei zusammenfassend dem Argument, dass die Spruchpraxis der österreichischen E-Control GmbH hinsichtlich der Entscheidung vom 22.12.2009, K STR 82/09, aufgrund identer Rechtslage im Vergleich zu Deutschland rechtswidrig sei.
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