Zusammenfassung: Die Autorin widmet ihren Beitrag der Zulässigkeit von Fragen nach der Gesundheit des Bewerbers im Lichte des Diskriminierungsschutzes des BEinstG. Inwieweit ist der Bewerber zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet und stellt die wahrheitswidrige Auskunft einen Pflichtverstoß dar?
Rechtsgrundlagen: § 1 BEinstG