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Probezeit bei Lehrlingen

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2010/295ecolex 2010, 791 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache war fraglich, ob dem Lehrberechtigten das Auflösungsrecht gem § 15 Abs 1 BAG binnen 6 Wochen auch dann zusteht, wenn aus diversen Gründen die Dreimonatsfrist eingeschränkt wird.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 BAG

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