Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache war fraglich, ob dem Lehrberechtigten das Auflösungsrecht gem § 15 Abs 1 BAG binnen 6 Wochen auch dann zusteht, wenn aus diversen Gründen die Dreimonatsfrist eingeschränkt wird.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 BAG
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