Zusammenfassung: Daniel Stanoni beschreibt in seinem Beitrag die Beschaffung von Rechtsberatungsleistungen als Gegenstand des Bundesvergabegesetzes. Darüber hinaus behandelt er diese als nicht prioritäre Leistungen und klärt Unklarheiten iZm der Vergleichbarkeit angebotener Dienstleistungen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 18 BvergG; § 78 Abs 3 BVergG; § 141 Abs 3 BvergG