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§ 87 b Abs 3 UrhG: Verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig?

EuroparechtAufsatzMag. Maximilian Raschhofer, Vizedirektor; Mag. Stephan Steinhofer, Sprecher des "europ. zentrums für e-commerce und internetrecht"ecolex 2010, 716 - 720 Heft 7 v. 1.7.2010

§ 87 UrhG

Dieser Beitrag analysiert die verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken an der Auskunftspflicht der Access Provider nach § 87 b Abs 3 UrhG gegenüber Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten unter Bezugnahme auf die Entscheidung LSG/Tele2 und berichtet über Reformvorschläge zu diesem Thema, va zur Frage nach dem Richtervorbehalt.

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