Zusammenfassung: Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der nicht geklärten Frage der Wirksamkeit sog Folgeverträge iZm einem durch Wettbewerbsabreden der Aufzug- und Rolltreppenhersteller eingeschränkten Markt und den auf diese Weise geschädigten Abnehmern. Es wird aufgezeigt, dass sich die Betroffenen nicht bloß mit den Mitteln des Schadenersatzrechts zur Wehr setzen können, sondern ihnen aufgrund der teilweisen Nichtigkeit der mit den Kartellanten abgeschlossenen Verträge auch mit den Mitteln des Vertrags- und Bereicherungsrechts geholfen werden kann.