Zusammenfassung: Thöni untersucht in seinem Beitrag die Zulässigkeit von Branchenbezeichnungen als Sachfirma einer GmbH. Er geht zunächst auf die herrschende Auffassung, die reine Branchenangaben als unzulässig erachtet, ein und kritisiert diese anschließend angesichts des Gebots liberaler, einheitlicher und europarechtskonformer Auslegung der firmenrechtlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 UGB