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Ist eine Klage mit Beschluss zurückzuweisen, so gilt auch dann die für Rekurse maßgebliche Frist, wenn das Gericht die Entscheidung fälschlicherweise als "Urteil" bezeichnet

ZivilprozessrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/251ecolex 2010, 682 - 683 Heft 7 v. 1.7.2010

§ 521 ZPO

Der OGH prüfte, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich eine Vollbeendigung der bekl GmbH, also der Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit, gegeben ist und ob ein Vergreifen in der Entscheidungsform die Zulässigkeit und die Behandlung des erhobenen Rechtsmittels beeinflusst.

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