§ 36 EO; § 355 EO
Dieses Judikat behandelt die Frage, ob durch den Untergang des Bestandsobjekts und der daraus resultierenden Unmöglichkeit, weiter gegen den Exekutionstitel zu verstoßen, das rechtliche Interesse des betreibenden Gläubigers die Geldstrafen zu überprüfen, ausgeschlossen ist.