Zusammenfassung: Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit den Änderungen durch das Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) auseinander. Er versucht die Ansicht zu widerlegen, dass die bisher geübte Praxis der Verrechnung einer moderaten Bearbeitungsgebühr für Kunden, die mit Zahlschein bezahlen, nun nicht mehr uneingeschränkt gelten soll.
Rechtsgrundlagen: Zahlungsdienstegesetz, BGBl I 2009/66