§ 182 ZPO; § 226 ZPO
In vorliegender Rechtssache war vom erkennenden Gericht zu thematisieren, ob eine im späteren Rang erlassene Bewilligung einer Zwangsversteigerung ein Rechtskrafthindernis für die Erledigung darstellt.
§ 182 ZPO; § 226 ZPO
In vorliegender Rechtssache war vom erkennenden Gericht zu thematisieren, ob eine im späteren Rang erlassene Bewilligung einer Zwangsversteigerung ein Rechtskrafthindernis für die Erledigung darstellt.