§ 4 Abs 3 EStG; § 15 EStG; § 16 Abs 2 EStG; § 19 Abs 1 EStG
Vorliegendes Judikat stellt eindeutig den Zeitpunkt des Zuflusses fest. Dabei wird die Besonderheit behandelt, dass der Steuerpflichtige ident mit dem Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die ihm schuldet, ist.