§ 31 Abs 2 UrhG; § 67 Abs 2 UrhG
Der OGH hat eindeutig festgestellt, dass eine Option, die im Falle der Kündigung einer Werknutzungsberechtigung eine Verlängerung des Nutzungsrechts vorsieht, dem Kündigungsrecht des Urhebers nicht entgegenstehen kann.