§ 17 ZPO; § 18 ZPO
In der angesprochenen Rechtssache hatte der OGH den Widerruf des Beitritts als Nebenintervenient zu behandeln und die Frage zu klären, ob der frühere Nebenintervenient danach wieder beitreten kann.
OGH 16.12.2009, 4 Ob 193/09z
§ 17 ZPO; § 18 ZPO
In der angesprochenen Rechtssache hatte der OGH den Widerruf des Beitritts als Nebenintervenient zu behandeln und die Frage zu klären, ob der frühere Nebenintervenient danach wieder beitreten kann.
OGH 16.12.2009, 4 Ob 193/09z