Zusammenfassung: In seinem Beitrag behandelt der Verfasser die Notwendigkeit der Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts hinsichtlich der Einstellung von Betriebspensionszahlungen. Dabei entnimmt er der Judikaturlinie des OGH, dass ein solcher mangels vertraglicher Vereinbarung nicht als automatisch vereinbart gilt und setzt sich mit dieser Ansicht kritisch auseinander.
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