Zusammenfassung: Der Verfasser beschäftigt sich mit seinem Beitrag mit dem durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen Energietitel, der für den Tatbestand "Energie" eine geteilte Kompetenz schafft. Dabei vergleicht er die rechtliche Situation vor und nach dem Lissabon-Vertrag und stellt die entsprechenden Zielvorgaben der Energiekompetenz dar.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 2 lit i AEUV