§ 19 Abs 3 PrR-G
In vorliegendem Judikat hatte sich der VwGH der Frage zu widmen, wann Anfang und Ende einer Werbung im Privatradio eindeutig erkennbar und somit als von anderen Programmteilen abgetrennt zu erachten sind.
VwGH 10.12.2009, 2006/04/0057