Zusammenfassung: Georg Karasek untersucht die Fortführung der Leistungserbringung im Falle einer Störung derselben unter Zugrundelegung der ÖNORM B-2110. Wie verhält sich die Störung in Hinsicht auf den Anspruch auf Mehrkosten? Welche Maßnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers?
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B-2110