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Fortführung der Leistung bei Störungen der Leistungserbringung nach der ÖNORM B 2110

ZivilrechtAufsatzDr. Georg Karasek, RAecolex 2010, 219 - 223 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Georg Karasek untersucht die Fortführung der Leistungserbringung im Falle einer Störung derselben unter Zugrundelegung der ÖNORM B-2110. Wie verhält sich die Störung in Hinsicht auf den Anspruch auf Mehrkosten? Welche Maßnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers?

Rechtsgrundlagen: ÖNORM B-2110

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