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Kein Stimmrecht bei Abstimmung über eine Sonderprüfung für jene Gesellschafter, die durch Personen "beherrscht" werden, deren Verantwortungsbereich durch die entsprechende Sonderprüfung berührt werden würde; Treuepflicht

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/51ecolex 2010, 163 - 164 Heft 2 v. 1.2.2010

§ 4 GmbHG; § 39 GmbHG; § 41 GmbHG; § 130 AktG; § 1295 ABGB

Vorliegendes Erkenntnis behandelt das Stimmverbot iZm Interessenskollisionen. An welche Voraussetzungen knüpft ein solcher Ausschluss an? Auf welchen Personenkreis ist ein Stimmrechtsausschluß in concreto anwendbar?

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