Zusammenfassung: Wolfgang Brodil erarbeit in seinem Beitrag die datenschutzrechtliche Problematik der Verwendung und Speicherung von Gesundheitsdaten, indem er § 9 Z 11 DSG 2000 einer ausführlichen Analyse zuführt. Welche Maßstäbe sind bei der Weitergabe anzuwenden?
Rechtsgrundlagen: § 9 Z 11 DSG 2000