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§ 78 UrhG: Rechtfertigung des Beitragstäters

UrheberrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht)ecolex 2010/56ecolex 2010, 173 Heft 2 v. 1.2.2010

§ 78 UrhG

In gegenständlichem Erkenntnis war die Beitragstäterschaft iZm der Veröffentlichung von Lichtbildern zu beurteilen, wobei sich der Gerichtshof mit dem Veröffentlichungsinteresse des Mediums und dem Verhältnis zum - in casu gerechtfertigten - Beitragstäter zu befassen hatte.

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