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Geistiges Eigentum nach dem Vertrag von Lissabon

UrheberrechtAufsatzDr. Christian Handig, Wirtschaftskammer Wienecolex 2010, 171 - 172 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Christian Handig widmet sich in Kürze dem Schutz geistigen Eigentums durch den Vertrag von Lissabon und der damit verbundenen Schaffung eines europäischen Rechtstitels.

Rechtsgrundlagen: Art 118 AEUV; Art 114 AUEV

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