Zusammenfassung: Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Feststellung des Geburtsdatums gemäß § 358 Abs 3 ASVG. In weiterer Folge beleuchtet er den Zweck dieser Norm und deren Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren.
Rechtsgrundlagen: § 358 Abs 3 ASVG; § 292 Abs 1 ZPO