§ 364c ABGB; § 462 ABGB; § 1416 ABGB; § 1422 ABGB; Z 59 AGB öst. Sparkasse
In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit der Feilbietung durch den Verbotsberechtigten zu befassen. Handelt es sich bei der analogen Anwendung des § 462 ABGB um einen Anwendungsfall des § 1422 ABGB, was eine Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung bedingen würde?