Vorliegende Entscheidung hatte die Verletzung eines Kindes durch den Schliessvorgang einer Schulbustür in schadenersatzrechtlichem Kontext zu beurteilen. Fraglich war insofern, ob die KfZ-HaftpflichtV oder die HaushaltsV heranzuziehen ist.
OGH 7 Ob 159/08w