§ 101 ArbVG; Art 21 B-VG
In vorliegender Sache war die Versetzung eines zugewiesenen Beamten auf eine andere Arbeitsstelle zu thematisieren, wobei sich die Personalvertretung und der Betriebsrat des entsprechenden ausgegliederten Unternehmens gegen eine Versetzung ausgesprochen hatten.