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Bloße Vorlage von Unterlagen ist keine Darlegung der Verfehlung

SteuerrechtJudikaturElisabeth Pamperl, WU Wien; Mag. Norbert Schrottmeyer, StB, WP; Mag. Beate Stocker, StB (Bearbeitung)ecolex 2010/450ecolex 2010, 1199 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung widmet sich der UFS der Frage, welche Anforderungen an eine Selbstanzeige gestellt werden, und stellt eindeutig klar, dass die bloße Vorlage ohne konkrete Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen nicht ausreicht.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 FinStrG; § 29 FinStrG

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