Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die ertragssteuerliche Behandlung verfallener Geschäftsanteile einer Genossenschaft zentrales Thema der Entscheidung, wobei im vorliegenden Fall der nicht geltend gemachte Anspruch eines ausgeschiedenen Mitglieds auf Auszahlung des Geschäftsanteils zu beurteilen war.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 KStG