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Die Anwendung der EU-Grundrechte durch nationale Gerichte (und Behörden)

GrundrechteAufsatzUniv.Prof. DDr. Thomas Eilmansberger, Univ. Salzburgecolex 2010, 1024 - 1028 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Eilmannsberger umschreibt in seinem Beitrag die Voraussetzungen, welche nationale Gerichte und Behörden zur Durchführung und Anwendung von EU-Grundrechten zwingen. Unter welchen Umständen binden EU-Grundrechte die Mitgliedsstaaten und nicht nur EU-Organe?

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