Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis widmet sich das erkennende Gericht der Frage, ob die Zustimmung zu einer Kanalführung über eine Liegenschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens eine negative Servitutsklage in dieser Sache auszuschließen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 523 ABGB; § 8 AVG; § 64 OÖ BauO