Art 49 AEUV
Unter Zugrundelegung der Entscheidung EuGH 8.9.2010, C-409/06 thematisieren die Verfasser im Rahmen ihrer Judikaturbesprechung die Suspendierung des gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrangs. Wie wird sich die Entscheidung in der Rs Winner-Wetten auf künftige Fragen und Voraussetzungen betreffend eine allfällige Suspendierung auswirken?