Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob die von einem Unternehmen versendete Gewinnzusage für das Vorliegen einer Verbrauchersache iSd Art 15 EuGVVO spricht und somit einen vertraglichen Bindungswillen des Unternehmers indiziert, der die monatliche Auszahlung von ATS 4.900.- für die Dauer von 5 Jahren zusagt.