Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat thematisiert die Übertragbarkeit von Ansprüchen in Verbandsprozessen. Ist die Abtretung eines prozessrechtlichen Anspruchs, eine negative Feststellungsklage zu erheben, rechtswirksam übertragbar?
Rechtsgrundlagen: § 29 KSchG; § 502 Abs 5 Z 3 ZPO